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Asylrecht

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Hauptseite » Recht » Gastrecht » Asylrecht
Deutscher beantragt Asyl in Saudi Arabien: "Ich beantrage in Ihrem Land Asyl und will, dass Sie all meine Kosten übernehmen. Ich erwarte, dass Sie auf meine kulturellen Besonderheiten Rücksicht nehmen, ich also Schweinshaxe bekomme und meine Frau im Bikini baden darf. Alles andere wäre rassistisch!"

Der Begriff Asylrecht bezeichnet summarisch rechtliche Vorschriften, nach denen ein souveräner Staat, Asylsuchenden nach eigenem Ermessen und nach eigenem Gutdünken Asyl[wp] gewähren oder eben auch verweigern kann. Das vielzitierte Recht auf Asyl ist ein Gastrecht und kein Menschenrecht, weshalb dasselbe kein subjektives Recht eines Zuwanderungs­willigen darstellt, auf welches dieser qua Menschsein einen (einklagbaren) Anspruch hätte.

Zitat: «Das Asylrecht war gedacht für politisch Verfolgte. Es wurde nicht entwickelt für die Stärksten und die, die am besten kriminelle Strukturen nutzen können und uns dann zu Tausenden überrennen. Dem muss sich Europa entschieden erwehren. Wir sind in derselben Situation wie die USA.» - Twitter-Kommentar[3]

Asyl versus Menschenrecht

Asyl ist kein Menschenrecht

Das Asyl[wp] speist sich aus menschlichem Mitgefühl. Das verträgt sich nicht mit der staatlichen Garantie eines subjektiven Grundrechts in der Verfassung. Deshalb sollte man das Grundrecht - nicht zuletzt im Sinne der politisch Verfolgten - durch eine institutionelle Garantie ersetzen.

"Asyl ist Menschenrecht!" Hier irrt Geißler[wp], von dem dieser Ausspruch stammt. Weder in der Rechtsphilosophie[wp] noch im Völkerrecht wird das Asyl als Menschen­recht angesehen. Nur Deutschland hat ein subjektives Recht auf Asyl eingerichtet und ihm dadurch einen Status gegeben, der es mit den Menschen­rechten auf eine Stufe stellt.

Der Grund dafür ist bekannt: Man wollte eine Kompensation für das Nazi-Unrecht bieten, das so viele Menschen in die verzweifelte Lage der vergeblich Asyl­suchenden gebracht hatte. Wäre es nun richtig, von allen anderen Staaten - jedenfalls den europäischen - zu verlangen, dass sie nachziehen und das Asyl in der gleichen Weise aufwerten? Das wäre nicht nur aussichtslos, sondern auch der Sache nach falsch. Deutschland sollte im Gegenteil auf das internationale Niveau zurück­kommen und dem Asyl den Charakter einer institutionellen Garantie geben.

Bei dieser Verfassungs­änderung könnte das historische Motiv erhalten bleiben: Ein neuer Artikel 16 sollte eingeführt werden, in dem Deutschland verspricht, in Verantwortung für seine historische Schuld in besonders großzügiger Weise Asyl zu gewähren. Das wäre - nebenbei - auch eine Gelegenheit, diese Verantwortung einmal in der Verfassung zu dokumentieren.

Was spricht aber - außerhalb von ausländer­feindlichen Motiven - dagegen, das Asyl in ein Menschenrecht umzuwandeln? Die Struktur des Asyls ist mit der Struktur der Menschen­rechte nicht zu vereinbaren. Asyl ist etwas ganz anderes und viel Älteres als die Menschenrechte. Es kommt aus einer Zeit, als diese noch gar nicht erfunden waren. Denn das Menschen­rechts­konzept ist modern. Es ist die geistige Grundlage der Französischen Revolution[wp] und regelt das Verhältnis zwischen dem modernen Staat und seinen Bürgern. Das Asyl hingegen gab es schon in der Urgeschichte. Schon die ersten schriftlichen Zeugnisse sprechen von Asyl. Die mosaische Bibel fordert ebenso seine Gewährung wie der Koran.

Die unterschiedliche Herkunft allein müsste nicht schaden. Die beiden Traditions­linien lassen sich aber nicht vermischen. Man hat es in Deutschland versucht, die Folge war eine heillose Verwirrung. Die Struktur des Asyls hat die Umformung in ein subjektives Recht nicht vertragen und ist in ihr zerbrochen. Denn das archaisch gegründete Asyl hat eine soziologische Grundlage, die durch die Verrechtlichung zerstört wird.

Es speist sich, genau wie das Gebot der Gastfreundschaft[wp] gegenüber dem reisenden Fremden, aus dem menschlichen Mitgefühl und - noch solider - aus der Befriedigung, die diese Betätigung verschafft. Wird das Gefühl der Gönner­haftigkeit gemeinsam empfunden, so ist es Teil der kollektiven Identität und garantiert den Asyl­suchenden einen guten Status. In den alten Zeugnissen zeigt sich Asyl immer als stolze Pose der gewährenden Gemeinschaft. Ohne diese Grundlage muss Ausländer­feindlich­keit die Folge sein. Auch das mit dem Asyl eng verwandte Gastrecht, das ja kein Recht des reisenden Fremden ist, ließe sich nicht in einen Anspruch umwandeln. Gastlichkeit würde sich in Einquartierung[wp] umwandeln und ihren Kern verlieren.

Früher zeigte sich Asyl immer als stolze Pose der gewährenden Gemeinschaft. Im heutigen Deutschland dagegen ist "Asylbewerber" zum Schimpfwort geworden. Das deutsche Volk sieht es nicht als Ehre an, Asyl zu gewähren.

Das Schicksal der deutschen Regelung hat gezeigt, dass man sich über diese soziologische Grundlage nicht hinwegsetzen kann. Asylbewerber ist heute ein Schimpfwort. Wer dazu gehört, kann sich in manchen Gegenden Deutschlands seines Lebens nicht mehr sicher sein. Das deutsche Volk sieht es nicht als Ehre an, Asyl zu währen, sondern als Pflicht, der es sich zähne­knirschend unterworfen und letzten Endes entzogen hat. Denn das unbesonnen gewährte Recht wurde in einem unwürdigen Kompromiss, dem Artikel 16a, völlig ausgehöhlt und steht nur noch als grinsende Fassade da. Es hatte sich als unpraktikabel erwiesen. Das falsche Versprechen hatte zu einem Massen­andrang von Fremden geführt die auf Staats­kosten die Jahre abwarteten, bis sich letzt­instanzlich entschieden hatte, dass sie kein Asyl erhielten.

Um die Staatskosten niedrig zu halten und eine abschreckende Wirkung zu erzielen, hatte nun durch Arbeitsverbot und - unwürdige Kasernierung dafür gesorgt, dass es ihnen in dieser Zeit möglichst schlecht ging. Mit dem faulen Asyl­kompromiss war dann ein Weg gefunden, sie gar nicht erst herein­zulassen. Da wir von "sicheren Drittländern" umgebenen sind, können Asyl­suchende nur noch auf dem Luftwege einreisen; die Luft­fahrt­gesell­schaften wiederum dürfen nur solche Reisende aufnehmen, die ein Visum haben - was gerade für politisch Verfolgte besonders schwierig zu erreichen ist.

Wenn man jetzt die Verhandlungen vor den Verwaltungs­gerichten verfolgt, in denen es um die Gewährung von Asyl geht, stellt man fest, dass von politischer Verfolgung nur noch selten die Rede ist. Es geht fast nur noch darum, ob der Bewerber auf dem Luftweg gekommen ist, und da alle Bewerber das natürlich behaupten, befasst sich die Beweis­aufnahme hauptsächlich mit Fragen, die unter dem humanitären Aspekt des Asyls völlig neben­sächlich sind. Wo ist die Rolltreppe auf dem Frankfurter Flughafen? Rechts oder links?

Nicht nur, dass die auf freiwillige Gewährung angelegte inhaltliche Struktur des Asyls die Umformung in einen Rechts­anspruch nicht verträgt. Die Menschen­rechte haben ihrerseits eine bestimmte Struktur, die sich nicht mit jedem Inhalt - und sei er noch so humanitär - füllen lässt. Das Asyl passt nicht hinein. Denn die Menschen­rechte regeln das Verhältnis zwischen dem Staat und seinen eigenen Bürgern. Das sind nicht notwendig Staats­angehörige. Es sind - nach der Auffassung der Französischen Revolution - alle auf dem nationalen Territorium Lebenden.

Zum Konzept der Menschenrechte gehört zwar auch die Idee, dass diese ewiger und vorstaatlicher Natur seinen. Das ist aber eine fromme Fiktion. Die Menschen­rechte greifen nämlich nur da, wo sie Abwehr­rechte und Ansprüche der Bürger gegen den eigenen Staat sind. (Deshalb sprengt übrigens auch die neue Neigung, sie militärisch international durch­zu­setzen, das gesamte Völkerrecht.) Die Menschen­rechte bestimmen, nicht, wie man gerne meinen möchte, die Rechte des Menschen unterm Firmament, sondern regeln - wenn auch mit dem Anspruch auf universale Gültigkeit - das Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgern.

Dieses Verhältnis hat exklusiven Charakter. Es schließt die außerhalb des Territoriums Lebenden aus. Der moderne Nationalstaat ist als Ergebnis eines (fiktiven) Gesellschafts­vertrages konzipiert, in dem die Bürger auf die Ausübung eigener Gewalt verzichtet und dem Staat erlaubt haben, ein Gewalt­monopol[wp] einzurichten. Dafür erhalten sie als Gegen­leistung die Garantie, dass der Staat ihren Schutz übernimmt - im Inneren und nach außen.

Im Inneren geschieht das durch die Gewährung der Menschen­rechte, nach außen durch das Versprechen, dass der Staat die Grenzen bewacht und den Zuzug von Fremden - kämen sie mit oder ohne Waffen - reguliert. Überspitzt könnte man sagen: Bestandteil des Gesell­schafts­vertrages ist das Versprechen des Staates, die Menschen­rechte seinen Bürgern - und nur seinen Bürgern - zu garantieren. Nur auf dieser Grundlage sind Geben und Nehmen zwischen dem Staat und den Bürgern ausgeglichen.

Kompakt:
  • Das Asyl hat seine Ursprünge in vormoderner Zeit. Die mosaische Bibel kennt es ebenso wie der Koran. Das Menschen­rechts­konzept dagegen ist modern.
  • Das deutsche Volk sieht es nicht als Ehre an, Asyl zu gewähren, sondern als Pflicht, der es sich zähne­knirschend unter­worfen und letztendlich entzogen hat.
  • Die Rücknahme des Asylanspruchs könnte Vertrauen in der Bevölkerung bilden. So ließe sich der Ausländer­anteil ohne Gefahr für das soziale Zusammen­leben erhöhen.

Durch demokratische Wahlen geben die Bürger dem Staat die Verantwortung für den Ausländer­anteil in die Hand und verlassen sich auf die Richtigkeit seiner Regulierung, die unter dem Gesichts­punkt des Allgemein­wohls steht. An dieser Stelle tritt der Konflikt mit dem zu einem Rechts­anspruch um­gewandelten Asyl auf. Denn wenn der Staat keine souveräne Entscheidung über den Zuzug treffen kann, sondern einem Rechts­anspruch der Fremden gehorchen muss, kann er nicht mehr frei unter dem Gesichts­punkt des Allgemein­wohls entscheiden und insofern auch den Gesellschafts­vertrag nicht einhalten. Zugegeben: Diese Überlegungen sind theoretischer Natur und scheinen sich jenseits der Wirklichkeit zu befinden. Denn erstens ist noch sehr die Frage, ob das Allgemein­wohl durch den bisherigen Ausländer­anteil tatsächlich beeinträchtigt ist und zweitens hat der deutsche Staat - wie gezeigt - entgegen seinem Versprechen, sehr wohl Mittel und Wege gefunden, den Ausländer­zuzug zu drosseln.

Trotzdem kann die unter staats­theoretischen Gesichts­punkten eingetretene Schieflage eine praktische Bedeutung haben. Es kann sein, dass sei auf der unbewussten massen­psycho­logischen Ebene Schaden anrichtet. Die Gewalttaten gegenüber Ausländern in Gegenden, die keineswegs unter Überfremdung leiden, sind Ausbrüche aus dem bürgerlichen Gewaltverzicht. Sie können als Anzeichen für einen Mangel an Vertrauen in den Staat verstanden werden. Die Grundlage für diesen Mangel könnte die Tatsache sein, dass sich der Staat durch das Recht auf Asyl - jedenfalls dem Anschein nach - gegenüber einreisenden Ausländern die Hände gebunden hat und die Frage nach dem Allgemeinwohl gar nicht stellen kann.

Wenn diese Überlegung richtig ist, könnte die Rücknahme des Asyl­anspruchs massen­psycho­logisch vertrauens­bildende Wirkungen haben. Sie wären gleichzeitig ein Respekt gebietendes Signal für alle Ausländer­feinde, das sagt: Die Ausländer­quote bestimmt nicht ihr, sondern der Staat! Unter dieser Maxime ließe sich der Ausländer­anteil erhöhen, ohne dass die sozio­logischen Grund­bedingungen für das Zusammen­leben in Gefahr kämen.

Denn ich halte die Erhöhung des Ausländer­anteils durchaus für wünschenswert. Diese Überlegung sollten keineswegs der Abwehr von Ausländern das Wort reden. Im Gegenteil: Sie sollen sie abbauen. Die alten Kräfte, die das Asyl ursprünglich gespeist haben, sollen wieder frei fließen.

Sibylle Tönnies[wp][4]
Zitat: «"Asyl ist Menschen­recht!" - Heiner Geißler[wp], von dem dieser Ausspruch stammt, irrt, denn weder in der Rechtsphilosophie[wp] noch im Völkerrecht wird das Asyl als Menschen­recht angesehen. Nur in der BRD wurde ein subjektives Recht auf Asyl eingerichtet und ihm ein Status verliehen, der es mit den Menschen­­rechten auf eine Stufe stellt.

Die Struktur des Asyls verträgt die Umformung in ein subjektives Recht nicht und zerbricht daran. Auch das mit dem Asyl eng verwandte Gastrecht ist ja kein Recht des reisenden Fremden und lässt sich nicht in einen Anspruch umwandeln. Gastlichkeit würde sich in Einquartierung[wp] umwandeln und ihren Kern verlieren.» - Detlef Nolde[5]

Asyl ist kein Menschenrecht, das hat Sibylle Tönnies[wp] im Jahr 2000 Asyl im Handelsblatt bereits ausführlich dargelegt. Genützt hat es wenig bis gar nichts. Jetzt wird die Fake-News vom "Menschenrecht auf Asyl" vom ZDF verbreitet:

Gerade zufällig auf Twitter gefunden:
Zitat: «Starker Auftritt des Kollegen Bernd Baumann gestern zwischen den ganzen Wahlverlierern im #ZDF!

#Landtagswahlen #Sachsen #Thueringen #Demokratie #Ergebnis #Asyl» - Sven W. Tritschler[6]

Es gibt kein Menschenrecht auf Asyl. Das hat man wohlweislich weggelassen, weil es dem Missbrauch Tür und Tor öffnen und die Souveränität der Staaten untergraben würde.

Es gibt ein Menschenrecht, um Asyl zu bitten.

Und es gibt ein Menschenrecht, ein Asyl, das einem gewährt wurde, auch ungehindert in Anspruch nehmen zu können.

Aber es gibt kein Menschenrecht auf Asyl.

– Hadmut Danisch[7]

Asyl und Schutz

Wovor wollen wir eigentlich Asyl gewähren, diese Frage wird weder gestellt, geschweige denn beantwortet.

Es bleibt auch offen, welchen praktischen Nutzen eine Gewährung von Asyl hat, wenn das, wovor die Asylbewerber Schutz suchen, ebenfalls in Deutschland freien Zugang hat.

Es geht immer darum, dass wir jedem Asyl gewähren.

Ich wiederhole dazu meine Frage, die ich für viel wichtiger halte: Wovor wollen wir Asyl gewähren? Und wie?

Ich habe früher schon einmal gefragt, dass die Frage, wem wir Asyl gewähren, hinfällig ist, wenn wir nicht mehr sagen können, wovor wir Asyl gewähren, weil inzwischen alles, wovor man fliehen kann, auch in Deutschland freien Zugang hat, es also nichts mehr bringt, nach Deutschland zu fliehen, weil es keine Flucht im Wortsinne mehr ist.

Gerade hatte mich jemand darauf hingewiesen, dass Jesiden[wp] inzwischen aus Deutschland flüchten, weil sie hier immer häufiger auf die treffen, vor denen sie geflüchtet sind. Kann ich verstehen. Laut Wikipedia lebten Jesiden in einem Gebiet im Bereich Irak, Syrien und Türkei. Die sind ja jetzt auch alle hier. Im Prinzip New Bagdad.

Häufig frage ich mich auch, wie Menschen eigentlich vor dem Islam flüchten wollen, wenn sie darauf bestehen, den Islam mitzubringen. Oder wie wir Menschen Asyl vor dem Islam gewähren wollen.

Alle reden sie immer von Asyl[wp] und Barmherzigkeit[wp]. Aber keiner sagt mal, dass auch das Asyl - wie alles, was Linke in die Finger kriegen - zur bedeutungslosen, inhaltslosen, wertlosen, beliebig aus­tauschbaren und nur noch aus dem Klang bestehenden Worthülse verkommen ist.

All die Gutmenschen bilden sich sein, wie gut und wunderbar es sei, jedem Menschen Asyl zu gewähren und sie am Bahnhof mit Teddybären und Refugees Welcome zu empfangen.

Darüber aber, dass wir hier gar kein Asyl mehr anbieten können, nämlich weil wir hier keins mehr haben, und das einzige, was es hier noch gibt, Hartz IV[wp] ist, denkt keiner nach.

Alle reden sie von dem Asylanspruch. Das sei ein Menschenrecht.

Wenn das so ist, ginge der Anspruch dann nicht viel weiter, als nur einen Zettel zu bekommen? Würde der Anspruch nicht auch beinhalten, hier Zustände zu schaffen oder zu erhalten, die man als Asyl bezeichnen kann?

Man sollte mal drüber nachdenken, dass Asyl zu gewähren und jeden reinzulassen nicht das Gleiche ist, weil es sich gegenseitig ausschließt.

Und genau dann sind wir schon wieder bei der marxistisch-stalinistisch-maoistischen Gleichmacherei und seinen Verlügungen: Schon mal drüber nachgedacht, dass Linke, die Asyl gewähren wollen, Lügner sind?

Warum?

Na, denkt doch mal nach!

Die wollen einen grenzenlosen, völlig gleichen, homogenen Einheitsbrei aus der Welt machen. Wenn aber alles homogen und grenzenlos eingegleicht ist,

  1. Wohin will man dann noch fliehen?
  2. Was hat man dann davon, von A nach B geflohen zu sein?

Asyl und Linke schließen sich gegenseitig aus, Linke, besonders Marxisten, können kein Asyl gewähren. Und wollen es auch nicht.

Denn Asyl setzt zwingend Ungleichheit voraus. Wer von A nach B flieht, kann nur dann Asyl bekommen, wenn B anders als A und dazwischen eine Grenze ist.

Man sollte sich angewöhnen, jeden Linken, der für Asylrecht eintritt, sofort einen Lügner zu schimpfen.

Hadmut Danisch[8]

Asyl und Moral

Dass Moral nur nichtgreifbarer Schlamm ist, hat der zivilisierte Teil der Menschheit schon vor der Antike erkannt - und sich deshalb Gesetze gegeben. Gesetze sind nicht moralisch, sondern pragmatisch. Es kann nicht darum gehen, dass ein Gemeinwesen gut ist; es muss existenz­fähig bleiben können. Und genau deshalb gibt es auch Asylgesetze. Deren Anwendung kann für die Betroffenen hart sein. Deren Nicht­anwendung aber ebenfalls, wenn nämlich durch Überlastung die Rettungs­fähigkeit der Retter zusammen­bricht.

Dies ist übrigens keine neue Erkenntnis, weswegen sich bei Groß­katastrophen das Prinzip Triage[wp] durchgestzt hat: [...]

Wenn der kritisierte Heinrich August Winkler[wp] vorschlug, den Artikel 16a Absatz 1 des Grundgesetzes zu: "Politisch Verfolgten gewährt die Bundesrepublik Asyl nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten" abzuändern, dann will er einfach nur eine Selbst­verständlichkeit kodifizieren. Schließlich konnten die Verfasser des Grundgesetzes nicht ahnen, dass in Zukunft mal derartige Trottel an die Macht kommen, die sich hinstellen und sagen: "Weil in Art. 16a Abs. 1 keine Grenze definiert ist, kann nur Grenzen­losigkeit gemeint sein."

– Cargo Cult Science[9]

Asyl und Schuld

Zitat: «"Es gibt keine schuld­getriebene Verpflichtung für Europa, alle Afrikaner aufzunehmen, die im Norden ein besseres Leben suchen. [...]

Schuldgefühle haben nichts mit Verantwortungs­bewusstsein zu tun, und Betroffenheit kann leicht in Heuchelei umschlagen. Das sind die ersten Gedanken, die einen befallen, wenn man sich die Reaktionen auf das Flüchtlings­­drama vor der italienischen Mittel­meer­­insel Lampedusa vor Augen führt.[...]

Folgt Europa den Empfehlungen des Papstes, der EU-Kommission, der Uno und der veröffentlichten Meinung, wird man das Asylrecht ausbauen, die Einreise­gesetze lockern und die Grenzen öffnen. Die Folge wäre eine stetig bis massiv wachsende, demographie­getriebene Wirtschafts­migration mit Flüchtlingen, die im klassischen Sinn keine an Leib und Leben bedrohten Flüchtlinge sind, sondern Menschen, die es verlockender finden, im nahe gelegenen Europa ihr Glück zu suchen, als sich zu Hause mit dem mühseligen Aufbau ihrer verwüsteten Heimat­staaten zu beschäftigen.» - Roger Köppel[10]

Asyl und Familiennachzug

{{Zitat|Bei der Überarbeitung der Dublin-Richtline ist eine Betrachtung wert, welche Definition von Ehe und Familie beim Begriff "Familienzusammenführung" zugrunde gelegt wird.

Zur Vorgeschichte: Am 4. Mai 2016 legte die Juncker-Kommission eine Neufassung jener EU-Verordnung vor, welche die Kriterien und Verfahrungen des Mitglied­staats festlegt, der für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist. Dieser Text ist als "Dublin-Verordnung" in aller Munde. Die Definition des Familien­begriffs in diesem Dokument ist aus zwei Gründen wichtig: Sie definiert den Personenkreis, der Anspruch auf Asyl hat, mithin die Anzahl der zukünftigen Zuwanderer in Deutschland. Und sie spiegelt das Verständnis von Ehe und Familie bei Entscheidungs­trägern wider. Je unkonkreter solche Definitionen und Kriterien gefasst sind, umso eher können sich Asyl­antrag­steller auf eine fiktive Genealogie berufen, um eine Ablehnung des Asylantrags zu verhindern. Anstatt den Kreis der Antrags­berechtigten also eng und präzise anhand des in allen EU-Mitglied­staaten verankerten traditionellen Verständnisses von Ehe und Familie (Mutter, Vater, Kind) zu definieren, nutzen die Juncker-Kommission und das EU-Parlament die Reform der Dublin-Regeln für eine weitere Aushöhlung des Familien­begriffs.

Demnach gilt: Clan statt Familie. Denn bei der Definition von asyl­antrags­berechtigten Familien­angehörigen ist die Juncker-Kommission großzügig und widersprüchlich. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Definition von Familie umfasst auch nicht verheiratete Paare, unehelich geborene Kinder, Onkels, Tanten und Großeltern­teile sowie die Geschwister des Antragsstellers, also alle Brüder und Schwestern eines Antrag­stellers/einer Antrag­stellerin, sowie deren Familien­angehörige. Clan statt Familie. Dabei ist das Asylrecht für politisch Verfolgte kein gruppen­bezogenes, sondern ein individuelles Recht. Die Juncker-Kommission ist widersprüchlich bei der Frage, ob eine Familie bereits im Herkunftsland durch eine gültige Ehe nach europäischem Vorbild bestanden haben muss oder nicht. Die Ehe zwischen Mann und Frau ist für die Europäische Union schon lange kein kulturelles Allein­stellungs­merkmal des europäischen Kontinents mehr. Die Juncker-Kommission ist auch dahingehend wider­sprüchlich, ob die Familie bereits im Herkunftsland bestehen muss. In Kapitel 1 Artikel 2 ("Definitionen") steht, dass die Familien­zugehörigkeit vor der Ankunft des Antragstellers im Hoheitsgebiet des prüfenden Mitgliedstaats bestehen muss. Das erscheint auch normal. Doch in Kapitel 3 Artikel 11 ("Kriterien zur Bestimmung des zuständigen Mitglied­staats") steht wieder das Gegenteil nämlich "ungeachtet dessen, ob die Familie bereits im Herkunftsland bestanden hat". Wenn die Ehe nicht bereits schon im Herkunftsland bestanden hat, wer kann dann beurteilen, dass es sich wirklich um eine tatsächlich geschlossene Ehe handelt, und nicht nur um eine Scheinehe zur Erschleichung eines Asystatus? Übrigens wird der Mitglied­staat, in dem bereits die Prüfung eines Asylverfahrens läuft, automatisch der Mitglied­staat für alle anderen Familienmitglieder.

Dann die Begriffe "volljährige Kinder" und "sonstige Kinder". Anstatt alle diese Ungereimtheiten aus dem Kommissions-Vorschlag heraus­zu­streichen, nutzen CDU/CSU, SPD, Grüne, FDP und Die Linke in Brüssel die Asyl-Reform zur weiteren Aushöhlung des Familien-Begriffs. Das mit den Kriterien für asyl­antrags­berechtigte Personen verbundene Familienbild wird um die Konzepte "erweiterte Familie", "voll­jährige Kinder" sowie "sonstige Kinder, für die das Paar eine elterliche Verantwortung trägt", erweitert. Außerdem beschloss das EU-Parlament das nicht näher definierte Kriterium "soziale und andere bedeutende Bindungen". Worte sind Symbole, und hier stehen sie für die Abwertung von Ehe und Familie im Rahmen der Migrations­politik. Außerdem können sich Flüchtlinge ihren Lieblings-Aufnahme­staat selbst auswählen. Das EU-Parlament hat also mit seinen Änderungsanträgen den Begriff "Familien­angehörige" noch um das Kriterium "bedeutende Bindungen" erweitert und angeregt, dass ein Antrag­steller aufgrund seiner erweiterten Familie sowie seiner kulturellen oder sozialen Bindungen beantragen kann, in einem Wunsch-Mitglied­staat aufgenommen zu werden. Die Kategorie "sonstige Kinder, für die das Paar eine elterliche Verantwortung trägt" könnte die Tür öffnen zur juristischen Anerkennung von Leihmutterschaft. Bislang gibt es nämlich keine eigene juristische Kategorie für diese Kinder, die im Ausland durch Leihmutter­schaft entstanden sind. In manchen Mitglied­staaten sind sie gar verboten. Doch weil sie nun mal da sind, muss ihnen ein Rechts­status zuerkannt werden. Neben eigenen und adoptierten Kindern, deren Situation klar ist, gibt es dann "sonstige Kinder in elterlicher Verantwortung".

Hinzu kommt "Gemeinsames Reisen". Das scheint heute das Leitbild von Ehe und Familie der deutschen Alt­parteien im EU-Parlament zu sein. CDU/CSU, SPD, Grüne, FDP und Linke haben zugestimmt, dass Asylanträge von "Familien­angehörigen, Verwandten oder Gruppen von höchstens 30 Antrag­stellern, die beantragen, als gemeinsam reisend erfasst zu werden" miteinander verknüpft bearbeitet werden. Das geht weit über den Kommissions­vorschlag hinaus. Jetzt gilt: Familie ist "Gemeinsames Reisen". Das Stammbuch[wp] zur Definition von Ehe und Familie war mal. Am 16. November 2017 stimmte das EU-Parlament für die Aufnahme von inter­institutionellen Verhandlungen mit dem Ministerrat auf der Grundlage dieses Berichts. Alle Europa-Abgeordneten der im Bundestag vertretenen Parteien haben dafür gestimmt (Jörg Meuthen von der AfD war zu diesem Zeitpunkt noch nicht als ordentliches Mitglied des EU-Parlaments für die in den Bundestag gewechselte Beatrix von Storch ernannt und durfte nicht mitstimmen). Diese Regeln sollen jetzt auch in Deutschland Anwendung finden. Damit entkernen die Altparteien im EU-Parlament das in den Mitglied­staaten gesellschaftlich und kulturell verfestigte Verständnis von Ehe und Familie.

Für die europäischen Christdemokraten hat Monika Hohlmeier[wp] aus dem CSU Bezirksverband Oberfranken diese fragwürdige Entscheidung verhandelt. Frau Hohlmeier stimmte diesen Vorschlägen in namentlicher Abstimmung im feder­führenden Ausschuss zu. Im Plenum stimmten auch alle anderen CSU-Europa-Abgeordneten zu. Als sogar das unionsgeführte Innen­ministerium zu Beginn dieses Jahres Protest und Sorge formulierte, erklärte Frau Hohlmeier den deutschen Zeitungen alsdann: "Wir setzen darauf, dass der Rat vor allem beim Familien­begriff noch Änderungen durchsetzt". Im Brüsseler Klartext: Kommission und Parlament bilden eine Koalition der Gutmenschen, das EU-Parlament beschließt unhaltbare Forderungen, die der Rat dann abändern soll. Beide Institutionen schieben also den Schwarzen Peter den Mitglied­staaten zu, welche im Rat eine gemeinsame Position zu diesen weltfremden Forderungen finden sollen. Und weil das begreiflicherweise nicht gelingt, werden die Regierungen von Kommission und Parlament der Arbeits­verweigerung beschuldigt. Was für ein unredliches Theater! Das politisch geschlossene Auftreten auf den einzelnen Entscheidungs­ebenen zwischen München und Berlin, Brüssel und Strasbourg ist nicht mehr gegeben. Während CSU-Parteichef Horst Seehofer die Migration zu Recht die "Mutter aller politischen Probleme" nennt, stimmen seine EU-Abgeordneten um die Partei-Vizen Manfred Weber und Monika Hohlmeier für einen Brüsseler Rechtsakt, der quasi unbegrenzte Zuwanderung von Familien-Clans mittels fiktiver Genealogie[wp] ermöglicht, und im Hand­umdrehen die Definition von Ehe und Familie aushöhlt.

Die Überarbeitung der Dublin-Verordnung liegt derweil auf Eis. Doch auch von den Vereinten Nationen in New York kommt ein "Pakt für Migration", den alle UNO-Mitglied­staaten unterschreiben sollen. Er soll eine "unverbindliche Empfehlung" sein... doch erinnern Sie sich noch an die Weltfrauenkonferenz in Peking[wp] 1995? Dort wurde eine "unverbindliche Handlungs­empfehlung" zu Gender Mainstreaming verabschiedet... zwanzig Jahre später gibt es die Ehe für Alle mit Adoptionsrecht, MeToo, Gender-Lehrstühle, Frühsexualisierung in der Schule und die Möglichkeit, sich sein soziales Geschlecht für den Reisepass selbst auszusuchen.

  1. Götz Wiedenroth: Eine anstrengende Berufsausbildung? Oder bequem den Paß verlieren und "Asyl" sagen?, Wiedenroths Vorbörse vom 19. Oktober 2017
  2. Götz Wiedenroth: Asylbetrieb: Also sprach das Oberhuhn., Wiedenroth-Karikatur vom 23. September 2015 (Bildunterschrift: "Traumatisierte Schutzsuchende, die in ihren Wäldern Hunger leiden! Sie sind ab sofort Ehren­mitglieder bei uns -- integrations­bereit und unverzichtbare Fachkräfte!")
  3. Twitter: @Kittypunk7 - 26. Okt. 2018 - 22:10
  4. Sibylle Tönnies[wp]: Asyl ist kein Menschenrecht: Der Staat muss den Zuzug von Ausländern in eigener Souveränität bestimmen können, Handelsblatt am 11. Juli 2000, Seite 49
  5. SPD-Kommunalexperte Martin Neuffer: Wir müssen das Asylrecht drastisch einschränken, Detlef Nolde am 22. Januar 2011
  6. X: @DrBerndBaumann - 2. Sep. 2024 - 8:06 Uhr
  7. Hadmut Danisch: Das Geschwätz des #ZDF vom Menschenrecht auf Asyl, Ansichten eines Informatikers am 2. September 2024
  8. Hadmut Danisch: Wovor wollen wir eigentlich Asyl gewähren?, Ansichten eines Informatikers am 17. September 2018
  9. Cargo Cult Science am 7. Oktober 2015 um 8:49 Uhr
  10. Roger Köppel: Völkerwanderung: Afrikas Schuld, Afrikas Pflicht, Die Weltwoche, Ausgabe 41/2013 (Afrika, Völkerwanderung)